Ergänzung zum Update vom 06.05.20

Befreiung vom Unterricht

Für die durch die Schulleitung zu klärende Frage, ob der Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern mit Blick auf die aktuelle COVID 19-Pandemie individuell eine besondere Risikosituation darstellt und die Schülerin oder der Schüler daher aus zwingenden Gründen verhindert ist, am Unterricht oder einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 BaySchO), ist bis Pfingsten die Unterrichtung der Schule durch die Erziehungsberechtigten ausreichend. Auf die Vorlage eines ärztlichen Attests gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BaySchO wird demnach vorerst verzichtet.

Ergänzende Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kultusministeriums unter https://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#allgemeines-unterrichtsbetrieb.

Update 6. Mai

Folgende Informationen zum Unterrichtsstart können wir Ihnen heute bereitstellen:

1. Ab dem 11. Mai kehren die Klassen 4 a und b, sowie die 8cG teilweise in den Präsenzunterricht zurück. 

2. Ab dem 18. Mai kehren die Jahrgangsstufe 1 und die 5cG teilweise in den Präsenzunterricht zurück.

3. Am Montag nach den Pfingstferien (15. Juni) schließlich soll – vorbehaltlich einer weiterhin positiven Entwicklung beim Infektionsgeschehen – der Präsenzunterricht auch für alle übrigen Jahrgangsstufen wieder aufgenommen werden. 

Der Unterricht erfolgt in allen Klassen in i. d. R. in geteilten Gruppen. Die konkrete organisatorische Umsetzung (z. B. täglicher Unterricht mit geteilten Gruppen; gestaffelter Unterrichtsbetrieb im tage- oder wochenweisen Wechsel) wird schulartspezifisch geregelt. Wir erwarten hierzu noch Vorgaben aus dem Ministerium. 

Sie können sich sicher sein, dass wir uns sehr viele Gedanken machen und viele Gespräche führen, wir aber noch auf besagte Vorgaben warten müssen (Stundenanzahl, Maximale Schülerzahl,..).

Bitte besorgen Sie für ihr Kind auf jeden Fall eine Nase-Mund-Maske, da im Schulbus und außerhalb des Unterrichts eine Tragepflicht bestehen wird. 

Für die Jahrgangsstufen, die jeweils noch nicht in den Präsenzunterricht zurückgekehrt sind, sowie für die Teilgruppen, die aufgrund des „rollierenden Systems“ jeweils nicht im Präsenzunterricht beschult werden, setzen wir das „Lernen zuhause“ fort.

Auch die Notbetreuung wird weiter bestehen. Wie schon in den Osterferien soll auch während der Pfingstferien ein entsprechendes Angebot vorgehalten werden.

Wichtig darüber hinaus:

Bei allen Planungen steht weiterhin der Gesundheitsschutz der gesamten Schulgemeinschaft an oberster Stelle. Die bayerischen Schulen sollen auch künftig ein Raum sein, in dem sich die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten sicher fühlen. Dies bedeutet aber auch, dass eine Rückkehr zu einem „Normalbetrieb“, wie wir ihn aus der Zeit vor Corona gewohnt sind, bis auf Weiteres erst einmal nicht möglich sein wird. Die Einhaltung des Hygieneplans, zu der beispielsweise auch die Organisation des Unterrichts mit in aller Regel halben Klassenstärken gehört, wird in der nächsten Zeit den Schulalltag deutlich prägen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens kurzfristig Nachsteuerungen erforderlich macht, die heute noch nicht absehbar sind.

Sobald genauere Informationen vorliegen, werden wir sie über die KollegInnen und auf der Homepage informieren!

Michael Zeitler

Außerschulische Hilfsangebote im Rahmen der Gewaltprävention

Selbstverständlich stehen auch unser Jugendsozialarbeiter Herr Gnamm und unsere Beratungslehrerin Frau Jonak (unter dem Reiter „Hilfen“) zur Verfügung!

Notfallbetreuung während der Osterferien

Sehr geehrte Eltern,

auch in den Osterferien wird unsere Schule eine Notfallbetreuung für Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen anbieten. Rufen Sie uns bei Fragen zur Thematik oder zur Anmeldungen einfach unter der 09203-973020 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an zeitler@schule-neudrossenfeld.de

Mit freundlichen Grüßen

Michael Zeitler